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01.04.2024 - Goldschatz in Zeuthen

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LEIDER EIN APRILSCHERZ - aufgeklärt am 02.04.2024

Gemeinde Zeuthen könnte Geldregen erhalten. Millionenschatz auf der Brückenbaustelle in Zeuthen gefunden. Fertigstellung der Brücke weiter verzögert.
Auf gemeindeeigenem Boden der Brückenbaustelle am Bahnhof Zeuthen wurde um die Jahreswende 2022/2023 durch einen Mitarbeiter der beauftragten Baufirma ein großer Goldschatz gefunden, der auf 200 Millionen Goldmark geschätzt wird.
Das wurde erst jetzt bekannt, weil von allen Beteiligten ursprünglich Stillschweigen vereinbart wurde, bis alle Fragen nach Herkunft, Eigentümerschaft und Ansprüche geklärt seien.
Das Schweigen wurde durch den Bauarbeiter gebrochen, weil sein Arbeitgeber darauf bestehen will, dass ihm als Arbeitgeber der „Finderlohn“ zustehe und nicht seinem Angestellten, da er im Auftrag der Firma gearbeitet habe.
Dagegen klagt der Arbeiter. Das Verfahren läuft derzeit am Landgericht in Potsdam. Das die bayrische Herkunft von Firma und Bauarbeiter von Bedeutung ist, werden wir in der weiteren Betrachtung noch sehen.
Geklärt scheint der slawische Ursprung des Schatzes, der aus bronzezeitlichen Goldstücken besteht. Da kein Eigentümer ermittelt werden kann, ist für weitere Entscheidungen das brandenburgische Amt für Landesdenkmalschutz zuständig.
Offen ist die Frage nach dem Finderlohn. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Brandenburg gibt es eine Erwähnung im Kulturteil einer Lokalzeitung, in Sachsen hat man gute Chancen auf eine „Belohnung“.
Doch in Bayern stehen Fundstücke der Person, die sie gefunden hat, und derjenigen, der das Grundstück gehört, zu gleichen Teilen zu.
Und das macht es spannend: Die beauftragte Baufirma hat ihren Sitz in Bayern und der Bauarbeiter seinen Wohnsitz in Oberfranken, also ebenfalls in Bayern. Und - die Gemeinde Zeuthen hat der bayrischen Baufirma während der Bauphase alle Rechte und Pflichten auf das Baugelände abgetreten.
Der ehemalige Zeuthener Bürgermeister und seit 1. März 2024 neuer Landrat im LDS, Sven Herzberger, wollte auf Nachfrage nicht antworten, ob er für die Gemeinde einen Antrag zum Beitritt des Geltungsbereiches der Verfassung des Bayrischen Freistaates gestellt habe.
Er zuckte nur mit den Schultern und bedauerte, dass er das Ende des Verfahrens als Bürgermeister nicht mehr miterlebt hat und es sich wohl noch verlängern wird, weil nun auch die Deutsche Bahn-AG noch Ansprüche erhoben hat.
Auf die Frage, ob er nun zur Unterstützung seiner Ex-Gemeinde für den Landkreis einen Beitritt des Landkreises Dahme-Spreewald zum Geltungsbereich der Verfassung des Freistaates Bayern in Erwägung zieht, antwortete er:
„schaun mer mal.“

© PvG II., 01.04.2024

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